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Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kulturgut

Die UNESCO-Konvention 1970 und das Schweizer Kulturgütertransfergesetz

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/1/3

Andrea F. G. Raschèr, Daniel Zimmermann


Die Umsetzung des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) wurde im jahr 2005 erfolgreich gestartet - das System hat sich bis anhin bewährt. Die Nagelprobe steht indes noch bevor. Im Jahr 2006 wird die Fachstelle damit beginnen, in den Geschäftsräumen der Kunsthändler und Auktionshäuser zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Sorgfaltsanforderungen eingehalten werden. Diese Stichproben werden zeigen, ob die Kunsthändler die neuen Sorgfaltspflichten tatsächlich bereits verinnerlicht haben. Schweizer Qualität hat eben ihren Preis.

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