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Abgaben auf die Einfuhr von Werken der Videokunst

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/3/7

Robert Kirchmaier


Werke der Videokunst werden ebenso wie etwa künstlerische Fotografien von den zollrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Privilegierungen für Kunstwerke nicht bzw. nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Dies führt zu einer kritisch zu bewertenden Ungleichbehandlung mit traditionellen Kunstwerken. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, hier Korrekturen vorzunehmen, um die bestehende Schieflage zu beseitigen und neue Erscheinungsformen zeitgenössischer Kunst angemessen zu berücksichtigen.

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