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Urheberrechtlicher Originalbegriff und digitale Technologien

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/4/8

Winfried Bullinger


Das Urheberrechtsgesetz hat das geistige Werk im Fokus. Es schützt den Urheber in Bezug auf alle Verkörperungen des Werks, d.h. Originalwerke und einfache Vervielfältigungsstücke. Auf die Originaleigenschaft kommt es bei Werken der Bildenden Kunst aber entscheidend an, wenn das Urheberrechtsgesetz die Originaleigenschaft wie beim Folge- oder Ausstellungsrecht zur Tatbestandsvoraussetzung erhebt. Die Beschäftigung mit dem urheberrechtlichen Originalbegriff ist wegen der vielfältigen digitalen Techniken und Verbreitungsformen erneut lohnend.

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