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Kunsttransporte und Vergaberecht

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde eingestellt

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/2/4

Robert Kirchmaier


Die Europäische Kommission hat das im Jahr 2005 gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengte Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Museen für den Transport von Kunstwerken eingestellt. Voraussetzung hierfür war die Versicherung der Bundesregierung, auf die Einhaltung nationaler wie auch europäischer Vergaberegelungen hinzuwirken. Das hierbei gefundene Ergebnis erscheint akzeptabel. Von ganz entscheidender Bedeutung ist allerdings, dass es den Museen gelingt, aufgrund der Leistungsbeschreibung nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber berücksichtigen zu müssen.

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