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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/5/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
die Beiträge unserer Autoren stoßen nicht immer auf ungeteilte Zustimmung. So erreicht uns hier ein Anruf, da eine Email, ein Aspekt wird geradegerückt oder schlicht eine andere Meinung vertreten. Wir freuen uns über lebhafte Reaktionen und überlassen in dieser Ausgabe auch gern wieder den Kritikern das Feld. Zunächst widerspricht Ute Klophaus der vermeintlichen (urheberrechtlichen) Tragik resultierend aus ihrer Zusammenarbeit mit Joseph Beuys. Sie weist auf ihr umfangreiches Oeuvre hin und betrachtet sich keineswegs als "Beuys Fotografin", eine Rolle, in der sie Gerhard Pfennig in seinem Aufsatz zur "Begegnung von Fotografie und Kunst" (KUR 1/2007) unlängst gesehen hat.
Die Anregung, freiwillige Versteigerungen, in denen sich lediglich kommerzielle Interessen aller Beteiligten gegenüberstehen, nicht als öffentliche Versteigerungen im Rechtssinne zu behandeln, um damit dem Gutglaubenserwerb an abhanden gekommenen Kunstgegenständen keinen Vorschub zu leisten, stieß auf Kritik im Versteigerergewerbe. Marco Peege argumentiert mit der öffentlichen Autorität und Integrität der entsprechend bestellten Versteigerer. Problemfälle seien, so Peege, vor allem bei den wandernden Teppichauktionen aufgetreten. Gegen die Bevorzugung der Käuferinteressen (gegenüber den Interessen der Bestohlenen) spreche nichts.
Überdies sei auf den Rechtsprechungsteil verwiesen. Das Amtsgericht Tiergarten hat sich überzeugend gegen das Töten von Wirbeltieren im Rahmen einer Performance ausgesprochen - übrigens betrieb einer der Angeklagten, dies sei nur am Rande bemerkt, eine Bio-Metzgerei in Berlin-Schöneberg.
Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr

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