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Markenabbildungen in Kunstwerken

(Zugleich Besprechung von Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2a O 150/06 - Borussia Mönchengladbach)

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/6/5

Benjamin Raue


Barbiepuppen werden in Mixer gesteckt, Markenslogans in Werbesprüche für Kondome umgetextet oder, wie im aktuellen Fall des LG Düsseldorf, Stadionszenen gemalt und dabei Vereinsabzeichen abgebildet. In all diesen Fällen stellt sich immer häufiger auch Juristen die Frage, wie weit Künstler bei der Aneignung geschützter Marken gehen dürfen. Der Beitrag stellt die maßgeblichen Kriterien vor, nach denen Gerichte die künstlerische Marken- und Gesellschaftskritik von kommerziellen Markenschmarotzern abgrenzen.

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