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Der Künstler als Lehrer

Grundrechtliche Aspekte der Lehrfreiheit an Kunst- und Musikhochschulen

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/1/2

Julian Krüper


Die Lehre an Kunst- und Musikhochschulen wird, wenn überhaupt je, verfassungsrechtlich stets als Anwendungsfall der Kunstfreiheit thematisiert. Künstlerische Lehre wird danach verstanden als Ausdruck künstlerischer Persönlichkeitsentfaltung des Lehrenden. Der Beitrag bemüht sich um eine Rationalisierung dieses Verständnisses und kommt auf Grundlage grundrechtsdogmatischer, wissenssoziologischer sowie kunstspezifischer Erwägungen zu einer insoweit abweichenden Einordnung der künstlerischen Lehre als Ausdruck der Lehrfreiheit des Art. 5 III GG.

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