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Ein Kunstexport von Rom nach Dresden am Ende des 18. Jahrhunderts

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/5/2

Peter Johannes Weber


Aufgrund seiner Bedeutung birgt der Boden der Stadt Rom seit dem Untergang des alten Roms mehr antike Gegenstände als jede andere Stadt. Mit dem Humanismus stieg bei den Päpsten das Verständnis für deren Erhalt, was sich ab 1425 in verschiedenen Ausgrabungsvorschriften widerspiegelte. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Tourismus kamen später Ausfuhrverbote hinzu, damit in Rom vorhandene Objekte nicht unkontrolliert die Stadt verlassen konnten. Die jahrhundertelange Erfahrung mit dieser Materie fand unter dem Pontifikat von Pius VII. Chiaramonti (1800-1823) ihren Höhepunkt. Anhand eines konkreten Ausfuhrbeispiels aus dem Jahre 1796 soll die damalige Rechtspraxis dargestellt werden. Dabei soll auch auf den Spagat aufmerksam gemacht werden, welchen die zuständigen Behörden vollbringen mussten, um einerseits schützenswerte Objekte für die Stadt Rom bewahren zu können, andererseits aber den für die Wirtschaft der Stadt wichtigen Kunsthandel nicht zu unterbinden.

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