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Künstlersozialkasse und das schöne Schreiben

Anmerkung zum Urteil des BSG vom 15. November 2007 - B 3 KS 3/07 R

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/5/5

Andri Jürgensen


Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein wichtiger Baustein für die soziale Absicherung selbständiger Künstler. Doch durch den ungebrochenen Zustrom steigt der Finanzbedarf, der durch die abgabepflichtigen Verwerter erwirtschaftet werden muss. Es ächzt also im Gebälk der KSK – die Folge: Künstler haben es schwer, von der KSK aufgenommen zu werden. So sprach die KSK einem arabischen Kalligrafen die Künstlereigenschaft ab und unterlag hiermit vor dem Bundessozialgericht.

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