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Rechtsbeziehungen bei Auftragswerk für temporäre Kunstausstellung

Landgericht München I, Urteil vom 04. April 2008 - 23 O 6414/07

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/1/5



1. Das Eigentum an einem Auftragswerk für eine Kunstausstellung geht bei fehlender Vereinbarung nicht notwendig vom Künstler auf den Ausstellungsorganisator (Besteller) über.
2. Der für eine Ersitzung (§ 937 BGB) eines Kunstwerkes durch ein städtisches Museum notwendige Eigenbesitz setzt voraus, dass das Kunstwerk inventarisiert wurde.
3. Die Nichtinventarisierung eines Kunstwerkes durch ein städtisches Museum kann eine Pflichtverletzung darstellen. (Leitsätze der Redaktion)

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