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Antiken, Recht und (kein) Markt?

Zivil- und strafrechtliche Probleme des Handels mit archäologischen Funden

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/2/4

Arnd Koch


Der Beitrag thematisiert aktuelle Bestrebungen, den Handel mit archäologischen Fund­stü­cken im Wege der Gesetzesinterpretation einzuschränken, ja zu unterbinden. So soll der Er­werb von Eigentum ohne Vorlage begleitender Papiere (Grabungsgenehmigung, Fundan­zeige, Exportgenehmigung) grundsätzlich ausgeschlossen sein. Wer Stücke „ohne Papiere“ kaufe oder verkaufe, erfülle zudem den Straftatbestand der Hehlerei. Es wird ge­zeigt, dass entsprechende Überlegungen, die derzeit unter Denkmalpflegern und in Polizeikrei­sen Ver­breitung finden, mit dem geltenden Recht unvereinbar sind.

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