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Raubkunst vor Gericht

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/3-4/10

Peter Mosimann


„Raubkunst vor Gericht“ ist regelmäßig im Fokus der interessierten Öffentlichkeit, kommt aber relativ selten vor. Hingegen werden Raubkunstansprüche verhältnismäßig oft geltend gemacht und durch außergerichtlichen Vergleich erledigt. Auch in diesen Fällen ist den Parteien zu raten, die beiden Positionen sorgfältig zu recherchieren und den Fall prozessual durchzudenken. Raubkunstfälle sind anspruchsvoll, insbesondere im Verhältnis zwischen der Partei und ihrem Anwalt.

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