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Raubkunst: Tatsächliche und rechtliche Probleme bei der anwaltlichen Beratung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/3-4/9

Georg Naegeli


Die Restitution von Raubgut ist regelmäßig mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Problemen verbunden. Die notorisch besonderen Umstände, unter denen Raubkunst abhanden kam, führen oft dazu, dass nur wenige Beweismittel verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für die Zeit zwischen dem Raub des Kunstwerks und dessen Wiederentdeckung. Rechtlich anspruchsvoll sind die sachenrechtlichen Anknüpfungen, bei denen in der Regel unterschiedliche Rechtsordnungen zu berücksichtigen sind, wobei darauf zu achten ist, dass diejenigen Bestimmungen berücksichtigt werden, die in dem Zeitpunkt anwendbar waren, in dem ein bestimmter sachenrechtlicher Vorgang geltend gemacht wird. Dem Anwalt, der Anwältin stellt sich auch die Frage, wie der Zugriff auf das wiederentdeckte Kunstwerk einstweilen gesichert werden kann. Die komplexen Probleme der Restitution werfen regelmäßig die Frage auf, ob allen Beteiligten mit einem vernünftigen Vergleich gedient sei. Allerdings ist, je nach Ausgangslage, schwierig zu definieren, was denn ein „vernünftiger“ Vergleich sei. Es können sich moralisch-ethische Fragen stellen, deren Beantwortung gerade den Hinterbliebenen von Opfern des Nationalsozialismus nicht leicht fällt. Anhand eines aktuellen Beispiels sollen die sich stellenden Fragen – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit – in den folgenden Ausführungen etwas vertieft werden.

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