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Das Amended Google Book Settlement: Welche deutschen Bücher fallen immer noch darunter?

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/6/3

Tom Brägelmann


Das neue „Amended Google Book Settlement“ gilt nicht für die meisten deutschen Bücher, im Gegensatz zum ursprünglichen Google Book Settlement. Dies wurde erreicht, indem u. a. die Definition von „Book“ eingegrenzt wurde. Doch noch immer könnten etliche deutsche Bücher unter dieses Settlement fallen, weil auch die neue Definition von „Book“ einigen Spielraum hat. Hinsichtlich der Vielzahl an zwar eingescannten, aber vom Settlement nicht mehr erfasssten deutschen Bücher stellt sich die Frage, welche Rechte und Ansprüche die betroffenen Rechtsinhaber (Autoren und Verleger) wegen der bereits geschehenen Digitalisierung und der dennoch drohenden Verwertung durch Google nach US-amerikanischem Recht zustehen. Dieser Aufsatz baut als Nachtrag auf den vorherigen Aufsatz des Verfassers „Warum erfasst das Google Book Settlement Bücher aus Deutschland?“( KUR 2009, 135-144) auf, der zwar noch von dem ursprünglichen Settlement handelt, dessen Grundzüge jedoch unverändert fortgelten. Für das umfassende Verständnis der Problematik empfiehlt es sich, zunächst den früheren Beitrag zu lesen.

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