- Volume 11 (2009)
- Vol. 11 (2009)
- >
- Issue 6
- No. 6
- >
- Page 198
- p. 198
Anwendbarkeit des § 98 UrhG aufgrund der Geltung des Schutzlandprinzips
OLG München, Urteil vom 17. September 2009 - 29 U 2579/09
free
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/6/5
1. Das Schutzlandprinzip hat zur Konsequenz, dass § 98 UrhG anwendbar ist, wenn sich Vervielfältigungsstücke im Inland befinden.
2. Zur Auslegung eines Einzelvermächtnisses im Testament eines Bildhauers, der nach französischem Recht beerbt wird und der bei der Anordnung des Einzelvermächtnisses nur bestimmte, nicht aber sämtliche Werkstücke seiner Werke angeführt hat.
2. Zur Auslegung eines Einzelvermächtnisses im Testament eines Bildhauers, der nach französischem Recht beerbt wird und der bei der Anordnung des Einzelvermächtnisses nur bestimmte, nicht aber sämtliche Werkstücke seiner Werke angeführt hat.