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Kunsthandwerk und künstlerische Tätigkeit - Zur Definition des Kunstbegriffs im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG)

Sozialgericht Bremen, Urteil vom 25. März 2010 - S 4 KR 77/07

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/3-4/9



1. Bei der Herstellung von Ausschneidebogen für den Bau mechanischer Skulpturen aus Papier handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit iSd Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Da die Ausschneidebogen das Ergebnis einer eigenschöpferischen Leistung sind, bei dem der Schwerpunkt auf der Idee der zu erzählenden Geschichte sowie der gestalterischen Umsetzung liegt, handelt es sich nicht um eine Form von (Kunst-) Handwerk.
2. Trotz der handwerklichen Arbeit ist eine Zuordnung zum Bereich der Kunst im Übrigen dann möglich, wenn der handwerklich tätige Künstler mit seinen Werken in Kunstkreisen als Künstler anerkannt und behandelt wird.
3. Die Möglichkeit, eine Idee theoretisch unbegrenzt zu reproduzieren, schließt Kunst nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)

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