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Die Unesco-Konvention von 1970: Anwendung auf internationaler Ebene

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/5/2

Edouard Planche


Mit der UNESCO-Konvention von 1970 schuf die UNESCO das erste rechtliche Instrument weltweiter Anwendung, das spezifisch der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut in Friedenszeiten gewidmet ist. Dieses Werk bedeutete einen wichtigen Durchbruch, da es den Kulturgütern eine privilegierte Stellung zuerkennt und die Staaten dazu verpflichtet, diese zu schützen, indem konkrete Grundsätze zum Schutz erlassen werden, insbesondere gegen Diebstahl und Plünderung. Nach wie vor haben jedoch viele Staaten – vor allem in Afrika, Asien und im Pazifik – die Konvention von 1970 nicht ratifiziert. Allfällige Mängel der Konvention von 1970, insbesondere die fehlende Nichtrückwirkung und die Frage der Inventare, könnten mit einer vermehrten Ratifikation der UNESCO- und UNIDROIT-Konvention aufgefangen werden. Es liegt in der Verantwortung der Internationalen Gemeinschaft, aufzuzeigen, dass die Kultur Gegenstand einer ständigen Aufmerksamkeit sein muss.

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