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Das neue Portal zum Kulturgutschutz in Deutschland: www.kulturgutschutz-deutschland.de

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/6/6

Sabine Kramer


Unlängst fand die Veräußerung eines originalen Handzeichnungskonvolutes von Johann Wolfgang von Goethe ein erhöhtes Medienecho1. Der private Eigentümer hatte sie, Presseberichten zufolge, ungeachtet eines bestehenden Dauerleihvertrages mit einer institutionellen Einrichtung, ins Ausland verkauft. Der drohende Verlust für Deutschland hätte nach Auffassung der Medien erkannt und der Verkauf verhindert werden müssen. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Handzeichnungen unter besonderem Schutz stünden, aufgenommen in die Liste national wertvollen Kulturgutes, und infolgedessen nicht hätten ins Ausland verbracht werden dürfen.

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