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Das Dilemma des Diplom-Restaurators (FH)

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/5/3

Denise Paetow


Restauratoren tragen eine besondere Verantwortung für unser Kulturgut. Restauratoren haben es aber auch schwer. Zunächst genießt die Berufsbezeichnung Restaurator (außer in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt) keinerlei Berufsschutz. Jeder Handwerker darf mit seinen restauratorischen Fähigkeiten werben. Gleichzeitig erlegt sich der diplomierte Berufsstand der Restauratoren selbst hohe ethische Grundsätze auf, was in Anbetracht der Tatsache, dass ihm nicht selten Kunstwerke unschätzbaren materiellen und ideellen Werts anvertraut werden, auch nachvollziehbar und wünschenswert ist. Die Berufsausbildung der Restauratoren spiegelt diese hohen ethischen Ansprüche wider. Kulturgüter zu konservieren und zu restaurieren setzt fundierte kunsthistorische und naturwissenschaftliche Fachkenntnisse voraus, so dass Einigkeit besteht, dass die Berufsausbildung des Restaurators auf Hochschulniveau angesiedelt sein muss.

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