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Öffentliche Kulturförderung und Künstlersozialabgabepflicht

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 370/09

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/6/7



Eine Senatsverwaltung, die Stipendien an bildende Künstler vergibt und so diesen ermöglicht, ihre Werke im Rahmen einer Ausstellung zu präsentieren, ist nicht grundsätzlich nach § 24 KSVG abgabepflichtig.

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