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Präkolumbianische Kunst und Anhalteverfügung gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 KultGüRückG

Anmerkungen zu Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25. April 2012 - 10 K 3537/11

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2012/3-4/6

Karl-Sax Feddersen


Die ausführlich begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Unrechtmäßigkeit einer auf § 8 Abs. 2 Satz 1 KultGüRückG gestützten Anhalteverfügung (abgedruckt in diesem Heft, S. 141 ff.) verdient besondere Aufmerksamkeit, da sie eine relativ neue Gesetzesmaterie betrifft, die in der verwaltungsgerichtlichen Praxis bisher kaum eine Rolle spielte. Die gegen den Handel mit präkolumbianischer Kunst in Deutschland gerichteten vielfältigen Aktivitäten verschiedener süd- und mittelamerikanischer Staaten geben Grund zu der Annahme, dass die Verwaltungsbehörden und -gerichte in Zukunft noch häufiger mit dem Kulturgüterrückgabegesetz in Berührung kommen werden. Das vorliegende Urteil behandelt die grundsätzliche Frage des zeitlichen Anwendungsbereiches und einzelne Fragen des besonderen Verfahrens. Der Beklagte, das Land Nordrhein-Westfalen, hat am 30. Mai 2012 Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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