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Miturheber, Gehilfen und Bearbeiter in der bildenden Kunst, Aktions- und Videokunst

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2012/5/2

Haimo Schack


Seit der Renaissance schätzen wir Kunstwerke nicht nur wegen ihrer intrinsischen Schönheit, sondern vor allem als Ausdruck einer individuellen Schöpferpersönlichkeit. Das Urheberrecht schützt allein „persönliche geistige Schöpfungen“, genauer: die Beziehung des Urhebers zu einem konkreten, von ihm stammenden Werk. Im Zentrum des Urheberrechts steht der Schutz der schöpferischen Persönlichkeit. Künstler schaffen ihre Werke nur selten solipsistisch, allein aus sich heraus. In aller Regel nehmen sie im Schöpfungsprozess Ideen und Anregungen Dritter auf, oder sie setzen sich direkt mit fremden Vorbildern auseinander. Wenn besonders erfolgreiche Künstler die Nachfrage alleine nicht mehr befriedigen können, setzen sie häufig Gehilfen ein. Das kann mitunter industrielle Ausmaße annehmen, wie bei den Werkstätten von Peter Paul Rubens in Antwerpen, der „Factory“ von Andy Warhol in New York oder bei Damien Hirst und Takashi Murakami. Je größer solche Fremdanteile werden, desto fragwürdiger wird die Urheberschaft des berühmten Künstlers, der auf dem Markt als Alleinurheber gelten will und soll. Die wertsteigernde Illusion droht zu zerplatzen, wenn die Mitarbeiter später aufbegehren und selbst als Künstler und Miturheber anerkannt werden wollen. Kommt der Streit um die Urheberschaft vor Gericht, dann werden Juristen schnell zum Spielverderber, wenn sie die Konventionen des Kunstmarktes durch ihre rechtliche Analyse stören. Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Grundlagen (unten I.) werden die Werkschöpfung in Subordinations- und in Kooperationsverhältnissen untersucht (unten II. und III.), danach die Bearbeitung bereits bestehender Werke (unten IV.). Separat erörtert wird die Rechtsstellung der Mitwirkenden bei Performances und bei Werken der Videokunst (unten V. und VI.). Zum Schluss (unten VII.) wird sich zeigen, dass die kautelarjuristischen Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen, begrenzt sind, dass es die ehrlichste und beste Lösung ist, den Schöpfungsprozess nicht zu verschleiern, sondern offenzulegen und exakt zu dokumentieren.

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