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Keine Rückgabe von Antiken an die Türkei

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 04. Februar 2013 - 16 U 161/11

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/2/8



Aus der Tatsache, dass der Veräußerer keine Papiere (Fundanzeige, Grabungsgenehmigung) beifügt, ist nicht zwingend zu schließen, dass er kein Eigentümer ist, wenn der Fundort unbekannt ist und der Wert der Gegenstände gering erscheint. (Leitsatz der Redaktion)

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