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Rückgabe von Raubkunst an die Republik Zypern

OLG München, Urteil vom 18. März 2013 - 19 U 4878/10

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/2/9



1. Die Republik Zypern hat ihr Eigentum an den streitgegenständlichen Kunstgegenständen nicht durch die Besetzung Nordzyperns durch die Türkische Republik Nordzypern verloren. Diese kann keine Rechtspersönlichkeit sein, weil sie von der Staatengemeinschaft nicht als völkerrechtliches Subjekt anerkannt wird.
2. Ansprüche auf Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände sind nach Abschluss des Strafverfahrens auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. (Leitsätze der Redaktion)

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