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Des einen Freud …

Oberlandesgericht München, Urteil vom 20. März 2014 – 14 U 764/12

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/2/5



Ein sogenannter Varia-Auktionator muss für die unentgeltliche Schätzung und Begutachtung eines zum Zwecke der Versteigerung eingelieferten Teppichs nicht unter allen Umständen die genaue Herkunft und das präzise Alter ermitteln. Kann er die Provenienz nicht genau bestimmen, genügen im Auktionskatalog die Angaben zur Beschreibung des Versteigerungsgutes, solange diese korrekt sind. (Leitsatz der Redaktion)

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