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Antikenhandel ./. Kulturgüterschutz – Fortsetzung von KUR 2012, 195 ff.

Der Waffenfund von Aranda de Moncayo

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/6/2

Michael Müller-Karpe


Die Förderung des Handels mit archäologischem Kulturgut krimineller Herkunft durch amtliche Stellen trägt nicht nur entscheidend zur Zerstörung archäologischer Stätten durch Raubgrabungen bei. Sie belastet auch zunehmend die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der von Plünderung und Antikenhehlerei betroffenen Staaten. Nachdem in den drei bisherigen Teilen dieses Beitrags der Umgang deutscher Stellen mit irakischem, türkischem und zuletzt iranischem Kulturgut thematisiert wurde, geht es im folgenden spektakulären Kriminalfall um einen in Spanien geplünderten Waffenfund aus dem dritten vorchristlichen Jahrhundert. Behördenversäumnisse veranlasste inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft eines der vier in dieser Sache betroffenen Staaten, ein Ermittlungsverfahren wegen Pflichtverletzung gegen die eigene Regierung einzuleiten. Der Fall zeigt erneut, dass die gemeinschädliche Wirkung des Handels mit Antiken zweifelhafter Herkunft vielfach noch immer verkannt wird. Die Bewertung dieses Deliktsfelds ausschließlich unter eigentumsrechtlichen Aspekten greift zu kurz: Durch diesen Handel werden zwar regelmäßig auch Eigentumsrechte verletzt – dies ist aber nur ein Kollateralschaden. Entscheidend ist der von den Transaktionen ausgehende finanzielle Anreiz für das Plündern und Zerstören der im Fundkontext im Boden erhaltenen Informationen, der Quelle aus der sich das kulturelle Gedächtnis der Menschheit speist.

Michael Müller-Karpe 1

1 * Dr. Michael Müller-Karpe ist Archäologe am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz. Eine Kurzfassung dieses Beitrags ist unter dem Titel „Antikenkriminalität: Der Waffenfund von Aranda de Moncayo“ erschienen in: Graells u.a. (vgl. Fn. 4), Seite XV-XXII. Für Hinweise danke ich Dr. Raimon Graells, Georgina Zuferri Arqué und Prof. Dr. Markus Egg.

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