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Voraussetzungen der steuerfreien Schenkung einer Kunstsammlung

Finanzgericht Münster, Urteil vom 24. September 2014 – 3 K 2906/12 Erb

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/6/7



Für eine Befreiung von der Schenkungssteuer ist es nicht notwendig, eine Kunstsammlung durch förmlichen Bescheid denkmalrechtlich unter Schutz stellen zu lassen. Die bloße Bereitschaft zur Unterschutzstellung genügt. Die Bereitschaft muss aber zeitnah zum Zeitpunkt der Schenkung z.B. durch einfache Mitteilung an die zuständige Denkmalbehörde objektivierbar sein. Eine entsprechende Erklärung gegenüber der Finanzbehörde im Rahmen der Schenkungssteuererklärung genügt nicht. (Leitsatz der Redaktion)

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