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Löschung einer Suchmeldung aus der Lost Art Internet-Datenbank

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Februar 2015 – BVerwG 1 C 13.14 (Vorinstanzen: Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 17. Januar 2012 – 7 A 326/10 MD; Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 23. Oktober 2013 – 3 L 84/12)

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/1/8



1. Die von der Koordinierungsstelle Magdeburg unter www.lostart.de betriebene Datenbank ist Teil des staatlichen Informationshandelns.


2. Eine Suchmeldung ist nicht bereits deshalb rechtswidrig, weil sie nicht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung beruht.


3. Der Zweck einer von der Koordinierungsstelle wegen Raubkunstverdachts aufgenommenen Suchmeldung ist nicht schon mit dem Auffinden des gesuchten Kulturguts erreicht, wenn über dessen endgültiges Schicksal noch keine Klarheit besteht.


4. Die Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle ist in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung nur dann rechtswidrig, wenn sie nicht dem Widmungszweck der Datenbank entspricht oder gegen Grundrechte verstößt.


5. Eine von der Koordinierungsstelle aufrechterhaltene Suchmeldung ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn die Information weder unsachlich noch unzutreffend noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig ist. Schließlich darf die Information in ihrer Zielsetzung und Wirkung kein Ersatz für eine staatliche Maßnahme sein, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre. (Leitsätze der Redaktion)

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