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Mona Lisa als Etikett, aber nicht als Marke

Bundespatentgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2015 – 26 W (pat) 508/15

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/2/6



Eine nur unwesentlich durch den Schriftzug Monna Lisa veränderte Abbildung des Werkes Mona Lisa von Leonardo da Vinci kann nicht als Wort-/Bildzeichen eingetragen werden. Wort-/Bildzeichen, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als übliches Dekor, nicht aber als Unternehmenshinweis wahrgenommen werden, sind nicht eintragungsfähig. (Leitsatz der Redaktion)

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