Skip to content

Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts – kein Kunstwerk

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/5/4

Joachim Walser


Das Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz – KGSG) ist nach langen Auseinandersetzungen kurzfristig in Kraft getreten. Zu früh. Es ist unausgegoren. Es dürfte gegen wesentliche Parameter der Warenverkehrsfreiheit in der Europäischen Union und der Freiheit von Kunst, Person, Beruf und Eigentum nach dem deutschen Grundgesetz sowie die deutsche Staatsverfassung des Föderalismus verstoßen (Art. 36 AEUV; Art. 2, 5, 12, 14 GG; Art. 30, 70, 73 I Nr. 5a e contrario GG). Es ist in sich widersprüchlich und stellt die erforderlichen Definitionen nicht zur Verfügung. Die eigentliche Umsetzungsarbeit wird auf den Rücken der beteiligten Sammler, Händler, Auktionatoren, Richter, Ministerialbeamten, Staatsanwälten, Polizisten, Zollbeamten und Rechtsanwälten verlagert. Das Risiko geht allein zu Lasten der Sammler und Händler. – Diese Ausarbeitung beschränkt sich auf das Betätigungsfeld von Sammlern und Händlern von Fossilien, Münzen und Antiken unter Ausklammerung national wertvollen Kulturgutes. Sie ist ein Versuch, das Gesetz praxisgerecht zu interpretieren.

Joachim Walser 1

1 * Joachim Walser ist Partner der Kanzlei Walser Rechtsanwälte PartGmbH in München

Share


Export Citation