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Das Kunstrecht und die Rechtskünste

Zu Kunst, Provenienz und Recht im Lichte des Law-as-Culture-Paradigmas

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/6/2

Werner Gephart


Eigentlich wollte ich eine ganz unverbindliche Abhandlung über Verbindlichkeiten im Recht und in der Kunst darlegen, um der eleganten Jurisprudenz ein Lob auszusprechen und zugleich den Respekt vor der „art brut“ zu bekunden. Und dann hat mich doch der Ernst der Thematik einfach mitgerissen und zu der Fragestellung geführt, die vielleicht noch interessanter, aber auch nicht eben leichter zu beantworten ist: Was verbindet eigentlich die Provenienzforschung und ihre normativen Implikationen mit der Thematik einer auf die Künste bezogenen Jurisprudenz? Und wo liegen insbesondere die Aufgaben eines nationalen Kulturgüterschutzes, einer Gegenbewegung zu den Restitutionsanliegen, die sich doch vielfach als Konsequenz dubioser Herkünfte erweist?

Werner Gephart 1

1 * Prof. Dr. jur. Dr. h.c. Werner Gephart ist Gründungsdirektor des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“ Internationales Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung. Vortrag im Rahmen der Tagung „Kunst, Provenienz und Recht – Herausforderungen und Erwartungen“ an der Universität Bonn am 13./14.6.2016. Für die Bearbeitung und Fertigstellung des Manuskripts möchte ich mich bei Jure Leko herzlich bedanken.

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