- Jahrgang 18 (2016)
- Vol. 18 (2016)
- >
- Ausgabe 6
- Nr. 6
- >
- Seiten 181 - 183
- pp. 181 - 183
Kunst und Recht stehen in einem Spannungsverhältnis: Die Kunst ist frei – das Recht setzt Grenzen. Künstler wollen sich frei ausdrücken, provozieren, herkömmliche Grenzen ausloten und überschreiten. Juristen wissen, dass es in einer Gesellschaft keine grenzenlose Freiheit geben kann, dass auch die Kunstfreiheit (Art. 5 III 1 GG) immanenten Schranken unterliegt, insbesondere der Menschenwürde und der Kunstfreiheit anderer. Die Kunst ist damit notwendig Gegenstand rechtlicher Regelungen.