Weiter zum Inhalt

Zur Notwendigkeit der Reinstallation einer Plastik

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.7.2016 – 11 U 133/15

free


DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2017/1/5



1. Ein Eingriff in die geistige Substanz eines Werkes liegt auch vor, wenn das Kunstwerk in einen anderen Sachzusammenhang gestellt wird. Wird ein Werk in Korrespondenz zum Ausstellungsort konzipiert und konstruiert, konkretisiert nicht allein das körperliche Werkstück die persönlich geeignete geistige Schöpfung, sondern erst das Zusammenspiel von Werkstück und konkreter Umgebung. Jede Verbringung eines solchen Werkstücks an einen anderen Ort führt damit zu einer Veränderung des vom Urheber geschaffenen geistig-ästhetischen Gesamteindrucks.


2. Soweit im Rahmen eines Anspruchs auf Reinstallation eines derartigen standortgebundenen Werks die aus Art. 14 GG erwachsenen Rechte des Standorteigentümers in die Abwägung mit einbezogen werden müssen, erfordert dies jedenfalls schlüssigen, substantiierten Vortrag des Eigentümers (amtlicher Leitsatz).

Empfehlen


Export Citation