- Volume 19 (2017)
- Vol. 19 (2017)
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- Issue 2
- No. 2
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- Pages 40 - 43
- pp. 40 - 43
Kein doppelter Schadensersatz für ein 1937 bei Lempertz versteigertes und 1964 restituiertes Bild eines jüdischen Kunsthändlers
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2017/2/3
Die Schadensersatzklage gegen das Kunsthaus Lempertz wurde wegen Auszahlung des Versteigerungserlöses 1937 und der gezahlten Entschädigung des Landes NRW 1964 an den Kunsthändler Max Stern abgewiesen.