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Kein doppelter Schadensersatz für ein 1937 bei Lempertz versteigertes und 1964 restituiertes Bild eines jüdischen Kunsthändlers

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2017/2/3

Milena Reinfandt


Die Schadensersatzklage gegen das Kunsthaus Lempertz wurde wegen Auszahlung des Versteigerungserlöses 1937 und der gezahlten Entschädigung des Landes NRW 1964 an den Kunsthändler Max Stern abgewiesen.

Milena Reinfandt 1

1 Milena Reinfandt, Justiziarin beim Kunsthaus Lempertz. Der Beitrag basiert auf dem Urteil vom 8. Juli 2016 des OLG Köln (KUR 2016, 150).

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