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Hinweise für Autoren

Artikellänge: 18.000 - 24.000 Zeichen

Der Artikel soll eine Zeichenzahl von 18.000 bis 24.000 Zeichen nicht überschreiten. Bitte den Artikel im Fließtext (nicht in Spalten und nicht als Blocksatz) schreiben. Es werden Fußnoten (keine Endnoten) verwendet.

Bisher unveröffentlicht KUR akzeptiert regelmäßig nur unveröffentlichte Manuskripte.
Verwertungsrechte Rechte für Verwertung, insbesondere Zweitverwertung, nur nach vorheriger Zustimmung des Verlages, nach Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten. Eine digitale Zweitverwertung ist regelmäßig ausgeschlossen.

Kurzzusammenfassung: ca. 500 Zeichen

Es wird gebeten, dem Artikel eine einführende Kurzzusammenfassung (ca. 500 Zeichen) voranzustellen, die als überblicksartige Inhaltsangabe frei zugänglich auch im Internet veröffentlicht wird. In der Zusammenfassung bitte keine Fußnoten verwenden.

Kurzzusammenfassung auf Englisch für die Webseite Für die digitale Ausgabe auf der Webseite wird zusätzlich eine Kurzzusammenfassung auf Englisch erbeten.
*Fußnote

Den Namen des Autors/der Autorin unterhalb der Überschrift mit einem * versehen. In der gedruckten Fassung enthält die Autoreninformation in der *Fußnote keinen Hinweis auf den Namen der Kanzlei oder eine privatrechtliche Firma. (Beispiele: „Dr. X. ist Rechtsanwalt in Hamburg“, „Prof. Dr. Y. lehrt an der Universität München Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht“, „X.Y. ist Justiziarin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin“).

Anders für die digitale Ausgabe auf der Webseite: dort kann diese Information hinzugefügt werden.
I., 1., a., aa. Die Textgliederung soll einheitlich in den Ebenen I., 1., a., aa. erfolgen.
Fließtext Der Fließtext soll weder Fettdruck noch Unterstreichungen enthalten. Kursivstellungen sind möglich.
... Lum nulput nit,2 nonsequam...
... dolor sisit wis nonsequam quis augait3, quat ea facipsum...
Die hochgestellten Fußnotenzahlen werden hinter das schließende oder trennende Satzzeichen gesetzt. Es gilt folgende Grundregel: wenn sich die Fußnote auf den ganzen Satz oder Satzteil bezieht, steht sie hinter dem Satzzeichen. Wenn sie sich auf das unmittelbar vorangestellte Wort, eine Wortgruppe oder Entscheidung bezieht, steht sie vor dem Satzzeichen.
Jaeger/Henckel (Fn. 3) § 37 Rn. 20 In den Fußnoten entfällt das Komma hinter geschlossenen Klammern.
Palandt-Heinrichs BGB, 63. Aufl. 2004, § 116 Rn. 7 Herausgebernamen werden gewöhnlich geschrieben (ebenso wie der Name des Geehrten bei einer Festschrift), Verfassernamen kursiv. Wenn sich an den/die Herausgeber der Verfassername anschließt, geschieht dies mit Bindestrich. Gleiches gilt für Werke mit abgekürztem Titel. Dem kursiv gesetzten Verfassernamen folgt kein Komma.
 OLG Koblenz NJW 2001, 1948

Gerichte werden kursiv geschrieben. Vor der Fundstelle schließt sich kein Komma an. Wird aus Entscheidungen zitiert, die im Volltext auf der Webseite des Gerichts wiedergegeben sind, soll die Zitierweise des Gerichts, die Randnummern verwendet, übernommen werden. Die Randnummern werden in eckige Klammern gesetzt. Bsp.: III ZR 427/15 [15]-[17]

BT-Drs. 12/2443, 114
Schmidt FS Weichler, 1997
S. 129, 135 ff.
Zitate aus Zeitschriften (auch Archivzeitschriften) sowie aus BT-Drucksachen werden ohne „S.“ zitiert; das „S.“ steht nur bei Zitaten aus Monographien und Festschriften.
§ 613a
§§ 129-147
Bei einer „a-Fußnote“ oder einem „a-Paragraphen“ wird der Buchstabe ohne Leerzeichen angeschlossen, ebenso bei der Angabe „von bis“.
KUR 2017, 147, 151 und 157
NJW-RR 2003, 697, 699
Bei Fundstellen aus Zeitschriften und Monographien wird die Anfangsseite genannt und die Seite(n), auf die Bezug genommen wird, mit Komma abgetrennt, also nicht in Klammern gesetzt.
2.5.2003 und nicht 02.05.2003   Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt. Datumsangaben werden ohne „führende“ Nullen und ohne Leerzeichen geschrieben. Im Fließtext werden Monatsnamen ausgeschrieben.
Mehrfach in einem Beitrag zitierte Werke Innerhalb der Fußnoten eines Beitrags werden bei Werken, die mehrfach zitiert werden, nicht jedes Mal die Auflage und das Erscheinungsjahr genannt. Es genügt, diese nur beim erstmaligen Zitat anzugeben.
mwN  iVm  iSd  iSv  idR  idF  aO  Fn.  Rn. h .M. a.E. i.E.  a.F. n.F. z.B. d.h. u.a.  a.A.
FS (= Festschrift)
GS (= Gedächtnisschrift)
Diese Abkürzungen werden verwandt
(soweit mit Punkt, ohne Leerzeichen).
eins, zwei, drei usw. Zahlen von 1 bis 12 werden ausgeschrieben.

 

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Dr. Dorothee Walther
E-Mail: walther@kur-journal.de



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