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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/2/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
die aktuelle KUR widmet sich vor allem dem Kulturgüterschutz. Wir hatten in der letzten Ausgabe bereits über das Schweizer Kulturgütertransfergesetz zur Umsetzung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens von 1970 berichtet. Nach 35 Jahren liegt nunmehr auch ein entsprechender Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung vor, den uns die an der Ausarbeitung beteiligten Referentinnen aus dem Hause des Kulturstaatsministers vorstellen. Was lange währt... soll auch ausführlich diskutiert werden. Man könnte annehmen, es bestehe Einigkeit, wenn es um den Schutz von Kulturgütern geht. Dass dem nicht so ist, und sich auch bei der Umsetzung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens in Deutschland unterschiedliche Interessen begegnen, verdeutlicht die Stellungnahme des Mainzer Archäologen Michael Müller-Karpe, der u. a. eine "Amnestie" für die in den vergangenen Jahrzehnten illegal nach Deutschland verbrachten Raubgrabungsfunde befürchtet. Dagegen erscheint dem Kunsthandel der vorliegende Gesetzentwurf zumindest in Teilen zu restriktiv. Für den Gesetzgeber ist die Abwägung dieser gegensätzlichen Interessen keine ganz leichte Aufgabe.
Persönlich möchte ich Ihnen noch die Geschichte des Sammlers Rudolf Just ans Herz legen, der Bruce Chatwin zu seinem Roman "Utz" inspirierte. Sebastian Kuhn nimmt uns mit auf die Suche nach den Spuren des berühmten Prager Porzellansammlers.
Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr

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