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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/4/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
stellen sie sich vor, Ihnen wird als Museumsdirektor von unbekannter Seite ein vor einigen Jahren gestohlenes Kunstwerk Ihres Museums zum Betrag X angeboten - nennen wir es ruhig eine Lösegeldforderung. Wie reagieren Sie darauf? Zahlen Sie das Lösegeld, müssen Sie für Ihr Haus und die übrigen Museen des Landes wohl alsbald mit weiteren "Entführungsfällen" rechnen. Andererseits fürchten Sie um ein Hauptwerk Ihrer Sammlung. Welchen Weg wollen Sie beschreiten?
In einer ähnlichen Lage befand sich unlängst die Hamburger Kunsthalle. Tim Kistenmacher berichtet von der jüngsten gerichtlichen Entscheidung in Sachen Art-Napping.
Die Sorgfaltspflichten des Auktionators sind ein weiteres Thema dieser Ausgabe. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln nähern sich dieser Problematik Michael Geißdorf und Isabel von Klitzing. Michael Geißdorf beleuchtet dabei die nicht unumstrittene Privilegierung des Versteigerers gemäß § 935 Abs. 2 BGB.
Nach Vorwürfen des Simon-Wiesenthal-Zentrums im Jahre 2004 stellte die international besetzte Hunt Museum Evaluation Group im Juni 2006 ihren Abschlussbericht vor. Thomas R. Kline zeichnet die Auseinandersetzung nach. Winfried Bullinger beschäftigt sich schließlich eingehend mit dem urheberrechtlichen Originalbegriff im Hinblick auf die digitalen Technologien...
Noch eine Bemerkung in eigener Sache. Die KUR freut sich, im September 2006 ein neues Mitglied in ihrem Beirat begrüßen zu können. Haimo Schack, den man Ihnen sicher nicht länger vorstellen muss, wird unseren Beirat zukünftig unterstützen.
Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr

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