- Jahrgang 8 (2006)
- Vol. 8 (2006)
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- Ausgabe 4
- Nr. 4
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- Seite 93
- p. 93
Sorgfaltspflichten des öffentlich bestellten Auktionators und ihre fehlende Schutzwirkung für die Eigentümer abhanden gekommener Kunst- und Kulturgüter
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/4/4
Typisch für Museen ist folgender Fall: Bei einer Auktion des Kunsthandels wird ein Kunstwerk angeboten, das eine öffentliche Sammlung/ Museum als Verlust publiziert hat. Deren Mitarbeiter haben in der Regel hierbei die bekannten Daten des Kunst- und Kulturgutes in einem Verlustkatalog veröffentlicht und, soweit es aufgrund der vorhandenen Unterlagen möglich und sinnvoll erscheint, auch an die bekannten Datenbanken weitergegeben.