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Die steuerliche Behandlung von Bau- und Bodendenkmälern

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/5/8

Maximilian Haag


Viele Baudenkmäler Deutschlands befinden sich nicht in staatlichem Eigentum, sondern sie gehören Privatleuten, Unternehmen, Vereinen und Stiftungen. Damit stellt sich die Frage nach ihrer steuerlichen Behandlung, denn Erwerb, Besitz und Nutzung sowie Veräußerung, Verschenkung und Vererbung von Kulturgütern unterliegen grundsätzlich ebenso der Besteuerung wie andere Wirtschaftsgüter. Kulturgüter erfüllen jedoch über die Verwendung durch den Eigentümer hinaus einen Nutzen für die Allgemeinheit. Deshalb besteht häufig ein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung. Aufgrund von Faktoren wie Alter oder Seltenheit sind vor allem Baudenkmäler in besonderer Weise schutzbedürftig. Ein Hauptanliegen des Denkmalschutzes ist deshalb die Bewahrung ihrer Sachsubstanz. Dies ist auch im Steuerrecht oft der Hintergrund für die Berücksichtigung bestimmter Baudenkmäler und sonstiger Kulturgüter. Der Beitrag untersucht ertragsteuerliche, grundsteuerliche und erbschaftsteuerliche Vergünstigungen für Bau- und Bodendenkmäler.

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