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Die Begegnung von Fotografie und Kunst: Ein Konflikt ohne Ende

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/1/2

Gerhard Pfennig


Nichts bewegt die Gemüter von Fotografen und Künstlern mehr als Streitigkeiten über die Frage, ob ein Maler zulässigerweise ein fremdes Foto zur Grundlage seines Gemäldes machen darf bzw. umgekehrt ein Fotograf durch die Veröffentlichung der Reproduktion des Werks eines fremden Malers dessen Urheberrechte berührt. Gerade die Unkenntnis der beteiligten Kreativen über die Rechtslage ist die Quelle von Problemen, die meist Verleger von illustrierten Werken und noch häufiger Herausgeber von Katalogen auszubaden haben. Besonders pikant sind in diesem Zusammenhang Fälle, in denen aufgrund enger persönlicher Beziehungen zwischen Fotografen einerseits und Künstlern andererseits die eine beteiligte Person kontinuierlich das Werk der anderen fotografisch dokumentiert, ohne dass die kreativ und menschlich verbundenen Urheber/-innen Einigungen über die Nutzungsrechte an den Lichtbildwerken getroffen haben: Nicht selten stehen nach der Auflösung einer solchen Beziehung der Künstler ohne Werkabbildungen und der Fotograf ohne Nutzungsrechte an den abgebildeten Werken vor der Situation, dass keiner von beiden urheberrechtlich bewegungsfähig ist. Besonders tragisch ist der Fall der bekannten Beuys-Fotografin Ute Klophaus, deren Werkabbildungen praktisch aus den zeitgenössischen Beuys-Publikationen verschwunden sind, weil urheberrechtliche Probleme bestehen. Das Leben aller Beteiligten wäre einfacher, wenn sie bestimmte rechtliche Grundlagen zur Kenntnis nehmen und im erforderlichen Umfang rechtzeitig vertragliche Vereinbarungen schließen würden.

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