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Künstlersozialabgabe für Werbeauftritte von Profisportlern?

Anmerkungen zum Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (L 8 KR 214/06 ER) vom 6. März 2007

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/3-4/7

Yasmin Mahmoudi


Das Hessische Landessozialgericht entschied im März 2007, dass eine Bank für einen Sponsoringvertrag mit einem Sportler die Künstlersozialabgabe entrichten muss. Der Beschluss erging im einstweiligen Rechtsschutz und ist im Lichte des für das beschleunigte Verfahren geltenden Prüfungsmaßstabes zu werten. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Beschluss auseinander und geht zudem knapp auf die kürzlich verabschiedete Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz sowie deren zu erwartende Auswirkungen ein.

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