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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/6/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
Fragen der Kunstrestitution bewegen die Gemüter. Georg Crezelius versucht eine rechtssystematische Einordnung der Washingtoner Prinzipien von 1998. Hoffentlich wird sein Ruf nach einem Tätigwerden des Gesetzgebers erhört - man muss wohl eher skeptisch sein. Im Moment macht hier jeder ein wenig was er will, und entsprechende Entscheidungen unterliegen keinerlei sachverständigem Korrektiv. Raubkunst jetzt "Holocaust Art" zu nennen, erscheint übrigens unpassend.
Es ist zu begrüßen, dass der Kulturstaatsminister ab 2008 eine Million Euro jährlich in die Provenienzforschung steckt und eine entsprechende Arbeitsstelle beim Institut für Museumsforschung eingerichtet werden soll. Dies ist aber nur Teil des Problems. Mit Spannung darf daher die überarbeitete Fassung der so genannten Handreichung erwartet werden. Die zentrale Frage ist, ob die zur Schlichtung von Streitfällen gebildete Beratende Kommision in Zukunft auch von nur einer Streitpartei um eine Empfehlung angerufen werden kann, wie es die Teilnehmer der internationalen Raubkunstkonferenz in Potsdam im April 2007 in einer Resolution gefordert haben. Es gäbe dann zwar immer noch keine verbindlichen (Gerichts-)Entscheidungen, aber mit der Beratenden Kommission zumindest einmal einen unbeteiligten Dritten, der sich den jeweiligen Sachverhalt unvoreingenommen anhören und einen Lösungsvorschlag unterbreiten kann.
Auch das neue Jahr verspricht also spannend zu werden. In diesem Sinne auf ein gutes Gelingen in 2008! Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr

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