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Rechtssystematisches zur Kunstrestitution

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/6/2

Georg Crezelius


Schon unmittelbar nach dem 30. Januar 1933 begannen die nationalsozialistischen Machthaber mit der (wirtschaftlichen) Ausgrenzung des jüdischen Teils der Bevölkerung. Zu den Ausgrenzungsmechanismen gehörten die Nürnberger Rassegesetze von 1935, das Gesetz zur „Arisierung jüdischen Besitzes“, aber auch das Reichsfluchtsteuergesetz, welches Deutschland verlassende Personen mit einer enteignungsgleichen Sonderabgabe belastete. Infolge der vielfachen Eingriffe in ihre Lebensumstände waren viele jüdische Mitbürger u.a. „veranlasst“, sich auch von Kunstwerken zu trennen.

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