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Die Regelungen der Privatkopie nach Verabschiedung von "Korb 2"

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/6/4

Christian Kröber


Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft 2001/29/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates (UrhRL)am 22. Mai 2001 war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, sich erneut mit der Reform des Urheberrechts zu befassen. Dies geschah in zwei Schritten, die sehr schnell die Bezeichnung „Korb 1“ und „Korb 2“ erhielten.

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