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Kulturgüterschutz durch Widmung öffentlichen Museumsguts?

Kommentar zum Beitrag "Kulturgüterschutz im BGB" in KUR 5/2007

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/6/6

Sophie-Charlotte Lenski


Der zivilrechtliche Überblicksaufsatz Finkenauers bleibt an seiner öffentlich-rechtlichen Schnittstelle knapp: Eher flüchtig wird der Schutz von öffentlichem Museumsgut durch öffentlich-rechtliche Dienstbarkeiten erwähnt. Diese Dienstbarkeiten sollen der öffentlichen Hand bei Verlust von Kulturgütern einen Herausgabeanspruch garantieren und einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb der Artefakte verhindern. Tatsächlich entspricht eine solche Dienstbarkeit zwar einem oft geäußerten kulturpolitischen Desiderat, nicht jedoch geltender Rechtslage.

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