Weiter zum Inhalt

Kunstfreiheit und Markenrecht

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2a O 150/06

free


DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2007/6/7



Die Kunstfreiheit schützt grundsätzlich unabhängig von ihrer Gestaltungshöhe jede künstlerische Aussage. Ihre Begrenzung kann die Kunstfreiheit in Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG finden, der Markenrechte schützt. Ist das Markenzeichen nicht blickfangmäßig hervorgehoben, sondern fügt es sich in das Gesamtbild ein, handelt es sich bei einem Gemälde nicht um einen unautorisierten Merchandising-Artikel, der annehmen lässt, das Gemälde beruhe auf einer Zusammenarbeit zwischen dem Verein und dem Maler. (Leitsatz d. Redaktion)

Empfehlen


Export Citation