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Ausführungsgesetz (KGÜAG) zum Kulturgutübereinkommen in Kraft

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/2/4

Michael Ivens


Der Schutz von Kulturgütern hat die privaten Eigentümerinteressen und das öffentliche Interesse der einzelnen Staaten am Erhalt ihres kulturellen Erbes in Einklang zu bringen mit den berechtigten Verkehrsinteressen. Hierum bemühen sich nicht nur zivil-, sondern auch öffentlichrechtliche Schutznormen, die vielfach auf internationale Regelungen zurückzuführen sind.

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