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Folgerecht (droit de suite) für Verkäufe in der Schweiz?

Thesen zu den Auswirkungen der Folgerechts-Richtlinie 2001/84/EG auf folgerechtsfreie Drittstaaten

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/3

Matthias Weller


Die Schweiz ist seit Umsetzung der Folgrerechtsrichtlinie in den EG-/EWR-Mitgliedstaaten umringt von Rechtsordnungen mit Folgerecht. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Schweiz. Denn solbald die Weiterveräußerung Verbindungen zu einem EG-/EWR-Staat aufweist, sobald also kein rein schweizerischer Inlandssachverhalt mehr vorliegt, stellt sich bereits die kollisionsrechtliche Frage nach der Anwendbarkeit des jeweiligen Umsetzungsrechts durch die Gerichte dieses Staates, und folgerechtliche Vergütungs- und Auskunftsansprüche können entstehen.

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