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Kein Eigentumsverlust an NS-verfolgungsbedingt veräußertem Gemälde

Landgericht Berlin, Urteil vom 31. Januar 2008 - 27 O 89/07

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/1/6



1. Ein im April 1935 in Berlin NS-verfolgungsbedingt veräußertes Gemälde kann im Sinne des § 935 Abs. 2 BGB abhanden gekommen sein.
2. Die Washingtoner Prinzipien und die sog. Gemeinsame Erklärung haben keinen Einfluss auf privatrechtliche Rechtspositionen außerhalb der öffentlichen Hand.
3. Denjenigen, der sich auf einen gutgläubigen Erwerb außerhalb der Sphäre des ursprünglichen Eigentümers beruft, trifft im Rahmen des § 138 Abs. 1 ZPO trotz der Darlegungs- und Beweislastverteilung des § 937 BGB eine erweiterte Darlegungslast hinsichtlich seiner Gutgläubigkeit für Erwerbsvorgänge in seiner Sphäre. (Leitsätze der Redaktion)

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