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Entwicklung des Prinzips der exception culturelle zur Berücksichtigung kultureller Belange in internationalen Verträgen

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/5/4

Annette Froehlich


Der Streit um Schutzmaßnahmen gegen kulturelle Verfremdung stammt bereits aus der Mitte der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, als erste Leinwandquoten in einigen europäischen Ländern als Vorkehrung gegen die Vielzahl amerikanischer Filme eingeführt wurden, und hat seinen Ursprung in der unterschiedlichen rechtlichen Qualifizierung kulturpolitischer Maßnahmen. Diverse Länder versuchten in den letzten Jahrzehnten immer wieder gegen den beständigen Widerstand der USA eine Ausnahmeregelung für den kulturellen Bereich in bilateralen Abkommen (NAFTA-Abkommen) oder internationalen Vereinbarungen (GATS-Verhandlungen) zu erwirken, bis hin zu einer Anerkennung dieses Ausnahmeprinzips auf europarechtlicher Ebene. Im Folgenden wird dargelegt, wie sich das Ausnahmeprinzip (exception culturelle) schrittweise entwickelte und dieses versuchte, sich auf internationaler Ebene durchzusetzen, wobei den vorläufigen Endpunkt die Verabschiedung der UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt darstellt, welche möglicherweise eine Anerkennung dieses Ausnahmeprinzips beinhaltet.

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